Labor
Keine Angst vorm Eichamt
Durch das Eichamt wird die Erfüllung der RiliBäk überprüft. Folgende Punkte sollten Sie in Vorbereitung auf eine solche Begehung überprüfen:
- Die RiliBäk sollte in der gültigen Form vorliegen.
- Im QM-Handbuch sollte ein Kapitel "Labor" angelegt sein.
- Die RiliBäk verlangt folgende Dokumentation:
- Eine Beschreibung der Labortätigkeiten in der Form einer Verfahrensanweisung. (Für ein Muster zur internen Anpassung kontaktieren Sie uns einfach.)
- Beschreibung von Labortätigkeiten in der Form von Arbeitsanweisungen z.B. für Bz-Messung, RR-Messung, Urinstix, Sammelurin usw.
(Für ein Muster zur internen Anpassung kontaktieren Sie uns einfach.) - Einweisungsbestätigungen in die Bedienung von Laborgeräten in schriftlicher Form
- Ringtestzertifikate
- Interne Dokumente der Qualitätssicherung:
- Aufzeichnung durchgeführter Überprüfungen von Bz-Messgeräten
- Aufzeichnung durchgeführter Überprüfungen von BGA-Messgeräten
- Wenn weitere Laborgeräte verwendet werden: In der Gebrauchsanweisung überprüfen, ob interne QM-Kontrollen vorgeschrieben sind
- Speziell bei BGA-Geräten muss die interne QM-Dokumentation auch in grafischer Form vorliegen (Mittelwert und Standardabweichung)
- Wenn ein angestellter Techniker messtechnische Kontrollen (früher "Eichung" genannt) durchführt, muss diese Tätigkeit dem Eichamt in schriftlicher Form mitgeteilt werden.
- Die für diese Tätigkeit benutzten Messgeräte müssen einen gültigen Eichstempel aufweisen.
- RR-Messgeräte dürfen nur mit gültigem MTK-Stempel verwendet werden.
- Fieberthermometer dürfen nur mit gültigem MTK-Stempel verwendet werden.
- Hinweis: Wenn die Geräte zu klein zum Aufbringen eines Aufklebers sind, muss durch den Lieferschein die Gültigkeit der Eichung (MTK) nachgewiesen werden.
- Kontrollflüssigkeiten dürfen nur vor Ablauf des Verfalldatums verwendet werden.
- Waagen müssen über ein CE-Zeichen verfügen, müssen aber nicht nachgeeicht werden.
- Beachten Sie die Aufbewahrungsfristen für interne QM-Aufzeichnungen von 5 Jahren!
- Beachten Sie bitte auch, dass bei mikroskopischen Bestimmungen des Urinsediments eine Teilnahme an dem entsprechenden Ringversuch besteht!